Campingplatzordnung
Alle Urlaubsgäste, Dauercamper sowie Besucher sind auf dem Campingplatz Tostedt herzlich willkommen. Da sich alle Gäste wohlfühlen sollen, sind ein paar Regeln einzuhalten.
Hunde sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
Geltungsbereich
Die Campingplatzordnung gilt für alle Gäste (d.h. Dauercamper und zeitweilige Gäste) sowie für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes. Mit Betreten des Platzes erkennt jeder diese Platzordnung vorbehaltlos an.
Ankunft – Anmeldung – Stellplatzbelegung
Der Zutritt zum Gelände des Campingplatzes Tostedt ist ankommenden Gästen und Besuchern nur nach Anmeldung in der Kajüte gestattet. Die Platzzuteilung erfolgt bei der Anmeldung. Eigenmächtiges Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet.
Die Platzleitung ist gemäß bestehender Bestimmungen berechtigt, Ausweispapiere einzusehen. Besucher, die bei Campinggästen in abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelt etc. verbleiben oder übernachten, haben gemäß der aktuellen Preisliste die entsprechenden Gebühren zu zahlen.
Besucher dürfen das Platzgelände nicht mit ihren Fahrzeugen befahren und müssen bitte vor der Schranke parken.
Es darf nur im Schritt-Tempo innerhalb des Campingplatzes gefahren werden.
Der Stellplatzinhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Besuch ordnungsgemäß angemeldet wird und dass sich dieser Besuch ebenfalls gemäß der Campingplatzverordnung verhält.
Stellplatz
Der Stellplatz wird gemietet wie besichtigt.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Preisliste, die in der Kajüte sowie im Schaukasten aushängen.
Anreise ab 15.00 Uhr
Abreise bis spätestens 12:00 Uhr
Bitte hinterlassen sie einen sauberen Stellplatz.
Ruhezeiten
Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr.
Ausgenommen hiervon sind spielende Kinder.
Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr.
In dieser Zeit ist jeglicher Lärm zu vermeiden. Radio- und Fernsehgeräte sowie sonstige Tonträger dürfen während der Mittags- und Nachtruhe nur in Zeltlautstärke in Betrieb genommen werden. Spiele und Feierlichkeiten sind so zu halten, dass diese den Nachbarn nicht stören.
Stromversorgung
Die Stromversorgung auf dem Campingplatzgelände erfolgt mittels unterschiedlichen Stromverteilersysteme. Je nach Art des Stellplatzes erfolgt die Abrechnung gemäß aktueller Gebührenordnung pauschal oder nach Verbrauch. Es dürfen nur intakte Kabel verwendet werden. Bei Nichtbeachten haftet der Camper für eventuell enstandenen Schaden.
Gasanlage
Für Koch- und Heizzwecke sind nur vorschriftsgemäße Geräte zu verwenden. Im Wohnwagen sowie im Wohnmobil müssen die Geräte vorschriftsmäßig vom Hersteller installiert sein. Jeder Wohnwagen- /Wohnmobilgast ist zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der anderen Gäste dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Gasanlage im Abstand von 2 Jahren nach G607/EN 19149 durchgeführt wird. Durch das gut sichtbare Aufbringen der Prüfplakette am Wohnwagen/Wohnmobil hat er hierüber den Nachweis zu erbringen.
Instandhaltung und Sauberkeit des Stellplatzes und der öffentlichen Räume
Die Benutzung des Platzes und deren Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr. Der Stellplatz sowie die öffentlichen Einrichtungen sind vom Campinggast stets in Ordnung zu halten und pfleglich zu behandeln. Geländeveränderungen sowie Beschädigungen jeglicher Art sind unzulässig. Für Schäden hat der Verursacher aufzukommen. Jeder Nutzer ist dem Campingplatzbesitzer gegenüber haftpflichtig.
Die Wasch-/Dusch- und Toilettenanlagen sind immer sauber zu hinterlassen. Der nächste Benutzer erwartet sie sauber vorzufinden.
Zum Spülen von Besteck, Geschirr und anderen Kochutensilien, Gemüse putzen etc. bitten wir die dafür vorgesehenen Becken in der Spülküche sowie das Außenbecken am Waschhaus zu benutzen. Das Waschen von Wäsche im Becken in der Spülküche ist untersagt. Benutzen Sie bitte dafür die Waschmaschine, oder für die Handwäsche das Außenbecken am Waschhaus. Die Wasch- und Spülküche ist so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurde. Spülbecken sind von etwaigen Essensreste zu reinigen; diese müssen in den dafür vorgesehenen Abfallbehältnissen entsorgt werden.
Das Naturschwimmbad
Das Baden in dem Naturschwimmbecken geschieht auf eigene Gefahr. Allgemeine Baderegeln sind zu befolgen. Das Bad wird von einer Quelle gespeist. Es findet mithin keine Wasseraufbereitung und keine Beheizung statt.
Das Schwimmbad ist unbewacht. Die Nutzer haben also selbst die Nutzungsmöglichkeit zu überwachen und insbesondere Kinder zu beaufsichtigen. Die Wassertiefe beträgt mindestens 1,80 Meter an der flachsten Stelle. Somit ist das Baden für Nichtschwimmer untersagt. Eine Zuwiderhandlung ist mit erheblichen Gefahren verbunden.
Entsorgung von Abwässer
Schmutzwasser, Chemietoiletten und Fäkalien dürfen nur in die dafür vorgesehenen Ausgüsse entleert werden. Es dürfen nur die vorhandenen Entsorgungseinrichtungen genutzt werden. Selbstgebaute Sickergruben sind nicht zulässig. Das Ableiten von Abwässern in das Gelände ist strengstens verboten. Dort wo notwendig, ist zur Aufnahme der Abwässer ein Abwasserbehältnis unter den Wohnwagen/Wohnmobil zu stellen. Dieses Behältnis darf nur in den dafür vorgesehenen Ausguss entleert werden.
Das Waschen von Pkw’s ist nicht gestattet. Blumen, Sträucher, Bäume etc. dürfen nur und gerne mit Wasser aus dem See gegossen werden.
Abfallentsorgung für Gäste
Abfälle sind gemäß der Trennpflicht in Restmüll, Verbundstoffe (gelber Müll), Pappe/Papier usw. zu trennen. Es darf nur Müll entsorgt werden, der am Platz anfällt.
Restmüll
Der Container für den Restmüll befindet sich am Abwaschhaus.
Gelber – Müll
Die gelbe Tonne für den gelben Müll befindet sich am Abwaschhaus.
Pappe/Papier
Die blaue Tonne für Pappe/Papier befindet sich am Abwaschhaus.
Altglas
Altglas muss von jedem Camper in den örtlichen Containern bitte selbst entsorgt werden.
Sperrmüll darf grundsätzlich nicht auf dem Campingplatzgelände entsorgt werden.
Sperrmüll muss von jedem Camper bitte selbst entsorgt werden.
Elektromüll darf grundsätzlich nicht auf dem Campingplatzgelände entsorgt werden.
Elektromüll muss von jedem Camper bitte selbst entsorgt werden.
Winterdienst
Es wird kein Winterdienst durchgeführt.
Hausrecht
Die Platzleitung vom Campingplatz Tostedt ist berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Platz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich ist.
Personen, die sich unangemeldet auf dem Gelände aufhalten, werden vom Platz verwiesen.
Haftung
Das Betreten des Campingplatzgeländes und die Nutzung der Anlagen erfolgt immer auf eigene Gefahr. Für Schäden aller Art, die Campinggäste oder Besucher auf dem Campingplatzgelände erleiden, wird nur gehaftet, soweit die Schäden durch den Betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Haftungsausschluss gilt auch für Einwirkungen durch Wettereinflüsse, Sturm, Hagel, Überschwemmungen etc., durch deren Folgen sowie durch wildlebende Tiere. Die Platzbesucher haften jedem anderen Campinggast und dessen Angehörigen gegenüber in gleicher Weise.
Zuwiderhandlung
Bei Nichteinhaltung der Campingplatzordnung oder Zuwiderhandlung kann die Platzleitung aufgrund seines Hausrechtes einen Platzverweis aussprechen.
Gültigkeit
Diese Campingplatzordnung 01/2023 gilt ab dem 01.01.2023 und ersetzt alle bisher geltenden Platzordnungen.
Wir wünschen allen Gästen einen schönen und angenehmen Aufenthalt,
gutes Wetter und sehr viel Erholung.
Beste Grüße
Campingplatz Tostedt – Ramona und Lutz von der Heide